25. August 2022
Förderung für Kulturprojekte
Bundesförderung
Die Bundesregierung fördert im Rahmen ihres Programms "Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland" gezielt die kulturelle Infrastruktur in Deutschland - auch das Land Sachsen-Anhalt profitiert mit ca. 1-2 Millionen Euro davon.
Förderschwerpunkte sind kulturbezogene Investitionen wie Bau-, Sanierungs- und Ausstattungsmaßnahmen zwecks Erhalt, Ausbau und Modernisierung. Von der Förderung ausgeschlossen sind Grunderwerb, Ankauf von beweglichem Kulturgut, von Publikationen sowie die Finanzierung laufender Personal- und Sachausgaben.
Fördervorschläge sollen bis zum 15.09.2022 bei der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt eingereicht werden. Interessierte Einrichtungen und Projektträger können sich bei Fragen an das zuständige Referat 61 wenden: Referat_61@stk.sachsen-anhalt.de
Landesförderung
Die Landesregierung fördert Vorhaben im Kulturbereich im Rahmen des beschlossenen Corona-Sondervermögens. Die Förderung betrifft Maßnahmen in den Bereichen: Kinder- und Jugendkultur, Soziokultur, Traditions- und Heimatpflege, Projektarbeiten in Museen, kommunale öffentliche Bibliotheken sowie die Digitalisierung von Museen, kulturellen Einrichtungen und Kulturgütern. Das Fördervolumen für das Jahr 2023 umfasst 1,4 Millionen Euro.
Interessierte sind aufgerufen, ihren Antrag für 2023 und etwaige Folgejahre bis zum 01.10.2022 unter Verwendung des üblichen Antragsformulars (Kulturförderung) und mit explizitem Hinweis auf eine Förderung aus dem Corona-Sondervermögen beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle, Referat 303, einzureichen. Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt sowie der Internetseite zur Kulturförderung entnehmen.